Klinische Audits im Strahlenschutz für eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität
Das Ziel klinischer Audits ist es, eine optimale Nutzung ionisierender Strahlen im Hochdosisbereich in der Medizin sicherzustellen.
Während ihrer Durchführung werden die Rechtfertigung der Exposition überprüft und die Prozesse und Ressourcen der Betriebe optimiert.
Klinische Audits werden in Form von Begutachtungen unter Fachkolleginnen und -kollegen (Peer Reviews) durchgeführt. Es handelt sich also nicht um behördlich durchgeführte Inspektionen oder Kontrollen.
Die Umsetzung wird durch ein Steuerungskomitee überwacht, in dem die wichtigsten Akteure vertreten sind: medizinische, medizinisch-physikalische und medizinisch-technische Berufsverbände.
Die Strahlenschutzverordnung (Art. 41-43 StSV) ist seit 2018 die gesetzliche Grundlage für die klinischen Audits.
Eine Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren
Das Projekt der klinischen Audits ist eine Zusammenarbeit zwischen dem BAG und den nachfolgenden Akteuren:
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