Kontext des klinischen Audit-Projekts

Hauptrubriken: ZielePeer-reviewGesetzgebung

Eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität sicherstellen und das Personal schützen

Das Projekt klinische Audits startete 2011. Ziel des Projekts ist es, eine hohe Qualität der Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die auf ionisierender Strahlung im Hochdosisbereich beruht, und das medizinische Personal vor dieser Strahlung zu schützen. Ionisierende Strahlung kann einen grossen Nutzen für die Gesundheitsversorgung bieten, aber auch Risikenbergen.

Im Hinblick auf das Wohl der Patientinnen und Patienten ist es deshalb wichtig, dass Untersuchungen und Behandlungen, bei denen diese Strahlung genutzt wird (z.B. Röntgenstrahlen), gerechtfertigt sind und in optimaler Weise durchgeführt werden. Es ist deshalb entscheidend, vor jeder Anwendung die Risiken sorgfältig gegen den Nutzen abzuwägen und zu prüfen, ob keine alternative Methode verfügbar ist, die vergleichbare Ergebnisse liefert (z.B. Magnetresonanztomographie oder Ultraschalluntersuchungen). Wenn der Nutzen die Risiken überwiegt, gilt die Anwendung als gerechtfertigt. Beispiele für Strahlendosen in medizinischen Anwendungen sind hier zusammengestellt.

In der Schweiz hat die durchschnittliche Strahlendosis, der die Bevölkerung im Rahmen medizinischer Anwendungen ausgesetzt war, im Lauf der vergangenen 20 Jahre (1998-2018) um 40% zugenommen (siehe Dokumente). Dieser Anstieg ist in erster Linie den Untersuchungen mit Aufnahmen der Computertomographie (CT-Scans) zuzuschreiben, deren Zahl sich seit 1998 verdreifachte.

Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren

In Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen medizinischen, medizinisch-physikalischen und medizinisch-technischen Berufsverbände hat das BAG (Bundesamt für Gesundheit) die gesetzlichen Grundlagen für klinische Audits in der revidierten Strahlenschutzverordnung (StSV) festgelegt, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat. In dieser Verordnung ist das Prinzip der Rechtfertigung medizinischer Anwendungen (Art. 3, 27, 28, 29) festgehalten, und es werden klinische Audits vorgeschrieben (Art. 41-43).

Jede/r Bewilligungsinhaber/in für Strahlenanwendungen in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie sowie für Computertomographie oder für durchleuchtungsgestützte interventionelle diagnostische und therapeutische Verfahren kann alle 5 Jahre auditiert werden und ist verpflichtet, eine jährliche Eigenevaluation ihrer/seiner Prozesse durchzuführen.

 

Peer-Review-System

Das Konzept klinischer Audits wurde in Europa 1997 durch die Richtlinie 2013/59/Euratom eingeführt. Die Schweiz, die nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, hat sich an den Erfahrungen Finnlands orientiert, um ihre eigene Organisation klinischer Audits festzulegen. Finnland nimmt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein, da dort inzwischen in allen Zentren für medizinische Radiologie bereits mehrfach klinische Audits vorgenommen wurden.

Bei den klinischen Audits handelt es sich um Begutachtungen unter Fachkolleginnen und -kollegen (Peer Reviews). Diese prüfen die Praxis von Einrichtungen und formulieren bei Bedarf Empfehlungen mit dem Ziel, die Rechtfertigung der Expositionen und die Optimierung der Prozesse und Ressourcen zu verbessern. Die klinischen Audits sind also weder administrative Kontrollen noch von den Behörden durchgeführte Inspektionen.

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